Rechtsprechung
   VG Göttingen, 23.03.2007 - 2 A 50/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33558
VG Göttingen, 23.03.2007 - 2 A 50/05 (https://dejure.org/2007,33558)
VG Göttingen, Entscheidung vom 23.03.2007 - 2 A 50/05 (https://dejure.org/2007,33558)
VG Göttingen, Entscheidung vom 23. März 2007 - 2 A 50/05 (https://dejure.org/2007,33558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Geringfügige Beeinträchtigung des Denkmalwertes durch Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Göttinger Professorenvilla.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • RA Kotz

    Beeinträchtigung Denkmalwert: Installation Photovoltaikanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von

    Auszug aus VG Göttingen, 23.03.2007 - 2 A 50/05
    Bereits erfolgte Eingriffe - seien sie erlaubt oder nicht - ändern daran nichts, weil sie den Kernbestand des Denkmals nicht berühren (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 03.05.2006 - 1 LB 16/05 -).

    Ergänzend sei angeführt, dass sich der hier zu entscheidende Fall deutlich von demjenigen unterscheidet, der der - von der Beklagten mehrfach bemühten - Entscheidung des OVG Lüneburg vom 03.05.2006 (1 LB 16/05 ) zugrunde lag.

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Göttingen, 23.03.2007 - 2 A 50/05
    Ein verfassungsrechtlicher gebotener Interessenausgleich (vgl. dazu die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - DÖV 1999, S. 870) erfordert eine Bewertung und Gewichtung sowohl der Auswirkungen des zu beurteilenden Vorhabens auf den Denkmalwert als auch der Zwecke, die mit dem Vorhaben des Bauherrn verfolgt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90

    Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung

    Auszug aus VG Göttingen, 23.03.2007 - 2 A 50/05
    Rechtsgrundsätzlich ist dabei von Folgendem auszugehen: Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die befürchtete Beeinträchtigung des Denkmalwertes eines Kulturdenkmales mehr als nur geringfügig ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 - BRS 52 Nr. 127; OVG Münster, Urt. v. 23.04.1992 - 7 A 936/90 - NVwZ-RR 1993, S. 230).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1992 - 7 A 936/90

    Denkmalschutz; Denkmalrechtliche Genehmigung; Interessenabwägung; Sinnvolle

    Auszug aus VG Göttingen, 23.03.2007 - 2 A 50/05
    Rechtsgrundsätzlich ist dabei von Folgendem auszugehen: Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die befürchtete Beeinträchtigung des Denkmalwertes eines Kulturdenkmales mehr als nur geringfügig ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 - BRS 52 Nr. 127; OVG Münster, Urt. v. 23.04.1992 - 7 A 936/90 - NVwZ-RR 1993, S. 230).
  • VG Berlin, 09.09.2010 - 16 K 26.10

    Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus in Zehlendorf

    Im Rahmen der Abwägung kommt es auf die Bedeutung und den Wert des jeweiligen denkmalgeschützten Gebäudes und insbesondere der Dachlandschaft, die konkrete Ausgestaltung sowohl der Dächer (vor allem Dachformen, Farbigkeit und bisherige Aufbauten) als auch der Solaranlage (vor allem Größe, Farbigkeit und Struktur), die Einsehbarkeit der Solaranlage und schließlich auf den ökologischen und ökonomischen Nutzen der Solaranlage an (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10. Juni 2010 - 1 S 585/10 -, Rn. 24, und vom 27. Juni 2005 - 1 S 1674/04 -, Rn. 39; Nds. OVG, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 LB 16/05 -, Rn. 34, 37; sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 25 K 1972/09 -, Rn. 36 f.; VG Ansbach, Urteile vom 28. Mai 2009 - AN 18 K 08.01942 -, Rn. 69, 71, 73, 76; und vom 8. April 2009 - AN 3 K 08.00981 -, Rn. 21; VG Sigmaringen, Urteil vom 2. April 2008 - 5 K 1038/07 - Rn. 23 f.; VG Göttingen, Urteil vom 23. März 2007 - 2 A 50/05 -, Rn. 17 f.; VG Braunschweig, Urteil vom 25. April 2006 - 2 A 180/05 -, Rn. 23 ff.; VG Neustadt [Weinstraße], Urteil vom 23. November 2005 - 5 K 1498/05 -, Rn. 25 f.; alle zitiert nach juris: ferner VG Neustadt [Weinstraße], Urteile vom 26. Mai 2010 - 3 K 84/10.NW -, und vom 12. August 2010 - 4 K 218/10.NW -, beide zitiert nach der Pressemitteilung des Gerichts; ferner Haspel/Martin/Wenz/Derwes, Denkmalschutzrecht in Berlin, 2008, § 11 Rn. 9; Schulte, NWVBl. 2008, 1; siehe auch Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, "Solaranlagen und Denkmalschutz").
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2022 - 2 L 21/20

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einer Solarthermieanlage; Verhältnis von

    Insbesondere in einem Urteil vom 23. März 2007 (2 A 50/05) habe das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden, dass eine - im Vergleich zu einer Wärmesolaranlage wesentlich auffälligere - Photovoltaikanlage auf dem Dach einer denkmalgeschützten Professorenvilla zu genehmigen sei, weil es nur eine geringfügige Beeinträchtigung des Denkmalwerts des Einzeldenkmals habe erkennen können.Damit sind besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargetan.

    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 23. März 2007 (2 A 50/05 - juris) beruft, ist dem im Übrigen entgegenzuhalten, dass dieser Entscheidung eine deutlich andere Fallkonstellation zugrunde lag.

  • VG Ansbach, 28.05.2009 - AN 18 K 08.01942

    Ensembleschutz; Sonnenkollektoren auf einem steil geneigten Dach; erheblicher

    Das Vorhaben der Kläger ist nicht vergleichbar mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem nur ca. 18° geneigten Walmdach einer Göttinger Professorenvilla (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 23.3.2007, Az: 2 A 50/05).
  • VG Göttingen, 13.10.2016 - 2 A 259/15
    Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung darf vielmehr nur versagt werden, wenn die befürchtete Beeinträchtigung des Denkmalwertes eines Kulturdenkmales mehr als nur geringfügig ist (vgl. Urt. der Kammer v. 23.03.2007 - 2 A 50/05 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 17.05.1995 - 1 L 2303/94 -, juris; Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 6 Rn. 28; zum verfassungsrechtlich gebotenen Interessenausgleich vgl. die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht